Formales
Gesetzliche Krankenversicherung:
Die Behandlungskosten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen, wenn eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt. Zunächst würde eine psychotherapeutische Sprechstunde stattfinden, die der frühzeitigen diagnostischen Abklärung und Handlungsempfehlung dient. Sie benötigen zu einem Erstgespräch lediglich Ihre elektronische Gesundheitskarte. Alle zur Beantragung notwendigen Dokumente erhalten Sie in meiner Praxis.
Private Krankenversicherung:
Als privat versicherte:r Patient:in ist die Übernahme der Behandlungskosten i. d. R. ganz oder teilweise gesichert. Sie sollten sich vor Behandlungsbeginn zur Absicherung die jeweilige Kostenübernahme Ihrer Versicherung schriftlich bestätigen lassen, die Unterlagen zur Beantragung erfragen und zum Erstgespräch mitbringen. Bei der Kostenübernahme durch die private Krankenkasse sind die ersten Sitzungen (Probatorik) automatisch bewilligt. Alle weiteren Leistungen müssen zumeist (in Abhängigkeit von den Vertragsbedingungen Ihrer Versicherung) beantragt werden. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Hierbei orientiere ich mich an den gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen und neuen Leistungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern. Ich rechne nach dem 2,3-fachen Satz zzgl. flankierender Ziffern ab.
Beihilfe:
Als beihilfeberechtigte:r Versicherte:r ist die Übernahme der Kosten i. d. R. ganz gesichert. Sie sollten sich die zur Beantragung notwendigen Unterlagen zukommen lassen und zum Erstgespräch mitbringen. Bei der Kostenübernahme durch die Beihilfe sind die ersten Sitzungen (Probatorik) automatisch bewilligt. Alle weiteren Leistungen müssen beantragt werden. Die Kosten richten sich auch hier nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).
Sozialamt:
Im Fall einer fehlenden Krankenversicherung kann die psychotherapeutische Behandlung beim Sozialamt beantragt werden.
Selbstzahlleistung:
In diesem Fall tragen Sie die Kosten der Psychotherapie selbst. Sie haben keine Formalitäten oder Einschränkungen zu beachten. Ihre Krankenkasse und andere Institutionen erhalten keine Daten aus der Behandlung oder über Sie. Die Kosten richten sich auch hier nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).
Wann ist eine Psychotherapie möglich?
Indikationen:
Im Rahmen einer Psychotherapie dürfen ausschließlich psychische Erkrankungen (nach ICD-10 bzw. ICD-11) behandelt werden. Mein Behandlungsspektrum umfasst u. a.:
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Depressive und weitere affektive Erkrankungen
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Angst- und Panikstörungen, Phobien
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Belastungsreaktionen wie Anpassungsstörungen und Posttraumatische Belastungsstörungen
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Zwangsstörungen
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Somatoforme Erkrankungen
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Nichtorganische Schlafstörungen
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Sexuelle und Geschlechtsidentitätsstörungen
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Persönlichkeitsstörungen
Es ist wichtig, dass Sie sich bei mir in der Praxis wohlfühlen, mein Therapieangebot zu Ihnen passt und für Ihr Anliegen Erfolg verspricht.
Kontraindikationen und alternative Anlaufstellen
Wenn eine Suchtproblematik (Abhängigkeit von Alkohol, Drogen oder bestimmten Medikamenten) besteht, ist zunächst eine sogenannte Entgiftung (meist stationärer Entzug) eine notwendige Voraussetzung für den Beginn der ambulanten Psychotherapie. Zur Vermittlung können Sie sich an eine Suchtberatungsstelle wenden.
Wenn aufgrund der Art und Schwere der aktuellen Symptomatik eine ambulante Therapie nicht ausreichend erscheint, wird eine (teil-)stationäre Behandlung vermittelt. Patient:innen, die sich in einer akuten Notlage befinden und sofort Hilfe benötigen, können sich an folgende Stellen wenden:
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Bei akuten lebensbedrohlichen Situationen kontaktieren Sie sofort den Rettungsdienst über die 112 oder begeben Sie sich zur nächstgelegenen Notaufnahme.
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Für psychiatrische Notfälle ist die Psychiatrische Klinik Lüneburg unter der 04131 60 0 erreichbar.
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Der Sozialpsychiatrische Dienst vermittelt im Landkreis Lüneburg kostenlos ambulante Hilfsangebote für Menschen mit psychischen Erkrankungen, deren Angehörige sowie weitere Menschen aus dem Umfeld der Betroffenen.
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Der Patient:innenservice der Kassenärztlichen Vereinigung unter der 116 117 bietet die Vermittlung von psychotherapeutischen Erstgesprächen, probatorischen Sitzungen und Akuttherapieplätzen. Bei akutem Bedarf vermittelt er am Abend, Wochenende oder Feiertag zu entsprechenden Bereitschaftspraxen.
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Hausärzt:innen leisten einen wichtigen Beitrag durch z. B. Erkennen von psychischen Erkrankungen, Führen von unterstützenden Gesprächen, Einleiten von Krankschreibungen, medikamentöser oder stationärer Behandlung, Überweisung an Psychiater:innen oder Psychotherapeut:innen.
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Die:der ambulante Psychiater:in bietet z. B. spezialisierte und differenzierte medikamentöse Behandlung, geben psychotherapeutische Impulse, leiten ggf. weiterführende somatische Diagnostik ein, stellen Krankschreibungen aus und unterstützen in sozialmedizinischen Belangen (z. B. in Rentenverfahren).
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Krisentelefone wie z. B. die Telefonseelsorge (0800 111 0 111 / 0800 111 0 222) und das Elterntelefon (0800 111 0 550) sind anonym und kostenlos erreichbar. Spezialisierte Hilfe gibt es zudem beim Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen (0800 116 016) und beim Hilfetelefon sexueller Missbrauch (0800 2255 530).
Wenn keine psychische Erkrankung vorliegt, können entsprechende psychosoziale Beratungsstellen oder Coachingmaßnahmen eine Alternative darstellen. Die Verschreibung einer Ergotherapie kann z. B. zur Förderung von Alltagsfunktionen und regenerativen Fähigkeiten hilfreich sein. Zudem können soziale Unterstützung und Selbsthilfegruppen Hilfsmöglichkeiten darstellen.